… vor Mißbrauch bei der Handyortung. Trotz kürzlicher Novellierung und Verschärfung der gesetzlichen Regelungen!
“Es können nicht ausgeschlossen werden…” begründet er seine Warnung.
Nun zu den Fakten:
Wo Herr Schaar hier also noch Regelungsbedarf sieht, sollte er bitte konkret darlegen! Selbst wenn ein Täter eine strafrechtlichr relevante Urkundenfälschung begeht und nun zusätzlich illegal das Persönlichkeitsrecht eines Dritten bricht – was alles strafbewährt ist und bei rd. 3 Jahren liegt – also ein Mißbrauchsfall vorliegt, fliegt dieser nach der 5ten Ortung auf!
Einen gänzlichen Ausschluß für einen Missbrauch gibt es niemals im Leben – weder bei der Handyortung, noch sonst irgendwo!
Oder wie stellt der Messserhersteller sicher das das Messer nicht mißbräuchlich verwendet wird?
Es gibt aus unserer Sicht aktuell keinen weiteren Regelungsbedarf ohne den Sicherheitsmehrwert der Handyortung nicht zu vernichten: den Schutz des eigenen Eigentums und den von Schutzbefohlenen. Gerade Letztere, die Kinder, werden immer öfter Opfer von Übergriffen. Schon der Benachrichtigungszwang nach jeder 5ten Ortung warnt nur den Täter und macht eine spätere Überführung schwerer bis unmöglich. Im Entführungsfall könnte dies sogar tödlich enden. Daher stellt sich langsam die Frage der Güterabwägung. Ist der Persönlichkeitsschutz, der Güterschutz oder der Schutz der körperlichen Unversehrtheit höher zu bewerten?
Meine persönliche Antwort als Vater ist klar! Sie war schon immer klar und hat auch zur Erstellung unseres Handyortungsdienstes geführt. Der Schutz der Schutzbefohlenen, der Kinder, steht an erster Stelle. Ohne Zeitverzug durch Ortungsgenehmigungen eines Staatsanwaltes im Fall eines Falles dirket handeln zu können ist oberstes Ziel. Die Statisiken sind eindeutig, wer am ersten Verschwindenstag gefunden wird ist meist noch am Leben. Die Quote sinkt massiv unter 50% am Folgetag. Nur bei *überzeugenden* Indizien für Gefahr im Verzug kann die Polizei sofort handeln, ansonsten muß sie eine richterliche Genehmigung einholen. Die übliche Sperrzeit ist hier der Folgetag! Welche Eltern gehen heute noch freiwillig so ein Risiko ein?
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Vor dem Landgericht Flensburg wurden die Anträge auf Freilassung und nicht Hinzuziehung der Handyortungsergebnisse gegen den in U-Haft sitzenden Boss der Hells Angels Schleswig abgelehnt. Ihm wird vorgeworfen einen Rocker des konkurrierenden Clubs Banditos mutwillig von der Autobahn gedrängt zu haben.
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Blutige Ostern gab es am Sonntag auf einem Greifswalder Parkplatz, einem bekannten Treffpunkt der Schwulenszene, als ein 19Jähriger mit seinem Moped von dort in den Wald fuhr. Es folgte ihm ein “Verehrer” der ihm Sex anbot, worauf der junge Mann völlig ausrastete und den Verherer mit einem langen Messer niederstach. Der Mann verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der junge Mann wurde festgenommen, er hatte Zuhause einen Abschiedsbrief hinterlassen und wollte sich umbringen. Eine bereits veranlssste Handy-Ortung hatte die Polizei bereits auf seine Spur gebracht. Wenige Minuten früher und sie hätten die Bluttat verhindern können.
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Endlich soll auch in der virtuellen Welt Recht und Gesetz einziehen. So schlägt es jedenfalls der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Kriminalbeamten (BDK) Klaus Jansen vor. Und Recht hat er. Denken wir mal nach was in den letzten Jahren geschah. Aus ersten meist noch lustigen oder harmlosen Viren wurden hanfeste Spionage und Schadtools. Cyberdiebstahl von Daten, virtueller Bankraub etc. gehören heute zur Tagesordnung. Sogar Regierungen beschäftigen ganze Hackerhorden auch für wirtschaftliche Datenspionage. Dort ist China mittlerweile Weltmacht. Doch wie wird aktuell dieser große weltumspannende Raum abgesichert? Durch private Firmen, wie Kaspersky, McAffee etc. Kann es sein, dass der hoheitliche Anspruch, die Wahrung der Rechtsordnung, hier an der Polizei vorbeigeht?
Nein, das sollte es nicht. Auch ein virtueller Tatort ist ein Tatort und er gehört in die Hände versierter Kräfte. Es muß auch im Internet eine “Schutzmacht” für den angegriffenen Bürger geben an die er sich im Schadensfall wenden kann.
Natürlich ist dies ein hoher Anspruch der einiges an Problemen nach sich zieht. Allein das Thema “Zuständigkeit” kann im offenen weltweiten Internet schon zu einer Totablockade des Vorhabens führen, trotzdem gehört das Thema auf die Tagesordnung und gelöst. Auch die Investition in “CyberCops” ist kein Luxus sondern dient eher dem Selbstschutz des Staates, denn andere Staaten nutzen diesen rechtsfreien Raum bereits zu virtuellen Angriffen.
Wer hier spart, verspielt die Zukunft unserer Kinder!
Solange allerdings der digitale Polizeifunk das *modernste* Thema Polizei ist, wird wohl kein Platz für solche *Visionen* sein.
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In letzter Zeit häufen sich Urteile, die kaum noch nachvollziehbar sind. Sie setzen sich über die schlichten Zwänge und Nöte des Lebens hinweg und postulieren Anforderungen die selten erfüllbar sind. Da sich diese Urteile häufen möchte ich nun eine neue Blog-Rubrik eröffnen: Urteile aus dem Elfenbeinturm!
Hier geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofes, der nun allen Online-Händlern eine besondere Pflicht auferlegt. Nutzen diese, was heute mehr als üblich ist, zur Verbreitung Ihres Angebotes Preissuchmaschinen, dann muß eine Preisänderung zuerst in der Preissuchmaschine umgesetzt werden… erst wenn dort der Preis geändert wurde, dann darf auch der Preis im Webshop geändert werden. Es ist dem Kunden nicht zuzumuten, das er nach dem click und “landen” auf der Shop-Page den Preis erkennt.
Meine Einwände:
1. Warum ist das dem Kunden nicht zuzumuten? Wenn ich ein Prospekt vom XY-Markt in der Hand halte und in den Laden gehe, muß ich auch erst prüfen ob der Käse noch aktuell ist und ob an der Kasse auch wirklich der Preis im Prospekt oder der am Produktwarenstand oder irgend ein anderer dort abgezogen wird?!? Wo ist der Unterschied zum Web? Wo dort doch sogar noch einzeln die Bestellung, der Warenkorb und die Zahungsmethoden etc. gesondert abgefragt und bestätigt werden müssen – also VOR dem Kauf! Wenn ich im Internt in einem Shop lande der den Preis dann schon erhöht hat, klicke ich einfach zurück oder auf einen anderen Shop. Der Aufwand sind ein oder zwei Sekunden. Mit einem realen Prospekt in der Hand bin ich erstmal zu dem Geschäft gefahren um dann umständlich den aktuellen Preis zu erfragen oder erst an der Kasse herauszubekommen. Ein Aufwand der schon in ein paar Euros gehen kann… dann sollte ich also jetzt konsequent auf Schadeneserstaz klagen, solange ich noch ein altes Prospekt habe und er Händler einfach nicht bereit ist die Aktionsware zu dem Presi herzugeben.
2. Ein Shop benutzt selten nur eine Suchmaschine… und nun?! Warten wir bis alle auf dem gleichen Stand sind?… wie soll das denn laufen? Wer soll das kontrollieren? Es werden heutzutage von den Shops ganze Produktsortimente hochgeladen, also 10tausende Artikel und dann an mehrere Shops… wer soll das kontrollieren.
Dieses Urteil ist nur für eine Berufgruppe ein Segen: die Abmahnzunft.
Den Artikel finden Sie hier.
… was für ein Hammer, eine Flatrate ins:
- deutsche Festnetz!
- O2 Netz!
- in alle deutschen Mobilfunknetze!
und zur Mailbox … wo Andere gerne noch abkassieren.
Garniert mit einer Surfflatrate im O2 HSDPA Datennetz mit bis zu 7,2 MBit/Sekunde, allerdings auf 300 MB beschränkt, danach gibt es zwar die Datenpakete noch kostenlos aber nur mit GPRS-Geschwindigkeit. Wer mehr will, zahlt für 5GB Vollspeed nur 5,00 Euro mehr, erst erfolgt ein Downgrade auf GPRS.
Wo ist denn jetzt der Haken an dem Angebot? Es kann doch nicht halb so teuer sein wie der gesamte Wettbewerb von T-Mobil, Vodafone oder Billigheimer E-Plus?
Einen echten Haken gibt es nicht, ausser dass dieses Angebot NUR nur für Firmen- bzw. Geschäftskunden ist. :-(
Schade, Privatnutzer würden sich darüber sicher auch freuen, auch wenn es dann 29,00 Euro plus MwSt., also 34,51 Euro wären.
Eine Einschränkung gibt es scheinbar doch, es wird – aktuell jedenfalls – kein Handy damit subventioniert… also Handy selber aussuchen und kaufen! Das sollte bei der Ersparnis aber auch locker drin sein.
Besonders interesant ist der Tarif damit für zukünftige iPhone-Kunden. Die ähnlich Leistungsfähige Max Flatrate von T-Mobil kostet für das beliebte iPhone immerhin monatlich 89,95 Euro + Datemvolumen 300 MB pro Monat schlagen mit 19,95 Euro zu Buche. In Summe stolze 109,90 Euro. Nimmt man nun den O2 on-Tarif mit 34,51, so hätte man nach rd. 10 Monaten das neue iPhone 3GS mit 16 MB – am freien Markt gekauft – bereits abbezahlt! Die restlichen 1055,46 Euro sind dann glatte Ersparnis!
Details finden Sie hier!
* Preis zzgl. MwSt. in Höhe von 19%
Ein angekündigter Suizidversuch eines 53-Jährigen aus Salzgitter konnte durch Handy-Ortung verhindert werden. Der Mann hatte seine Selbstmordabsicht vor der wegfahert mit dem Auto geäußert. Er wurde kurz darauf von der Polizei unversehrt aufgefunden und in ein Krankenhaus gebracht.
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Bei eisiger Kälte war ein 60jähriger Mann auf dem Nachhauseweg gestürzt und hatte sich anschließend im Wald verirrt. Sein Notruf und eine anschließende Handy-Ortung grenzten das Suchgebiet ein und ermöglichten es den Rettern ihn zu finden und vor dem Erfrieren zu bewahren.
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und “Todesfalle Handyortung” titelt die Bild-Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Eine polarisierende Simplifizierung!
Fakt ist, ihr Mann konnte ihren Standort durch Handyortung bestimmen. Dies ist leider richtig, jedoch sind alle weiteren Gedanken absurd. Von einer “Todesfalle Handyortung” im Allgemeinen kann hier keine Rede sein. Wir veröffentlichen seit Jahren in diesem Blog Fälle, in denen Handyortung Leben gerettet hat. Diese Technik nun so zu diffamieren ist unredlich. Nicht die Handyortung hat getötet, sondern ihr Mann hat es getan. Dies tat er mit eimem Messer… nach der Logik des Verfassers starb sie also auch, weil ihr Mann ein Messer dabei hatte. Solch eine Schlagzeile wäre aber belanglos, da Jedem der Nutzen und auch das Risiko von Messern bekannt ist. Fakt ist, mit Allem kann man Mißbrauch treiben, wenn man die nötige kriminelle Energie dazu aufbringt. Bei genauem lesen erkennt man auch, dass es sich hier um einen Missbrauch handelt, der auch mit anderer Technik möglich wäre. Ihr Mann hat sein Handy registriert und ihr untergeschoben, so wie ein Privatdetektiv ein Auto mit einem GPS-Peilsender versehen kann. Doch die Technik an sich ist hier nur ein Puzzleteil.
Der Mann hatte vor seine Frau zu finden und zu töten. Wenn er es nicht mit einer illegalen Handyortung geschafft hätte, dann anders, über Freunde, Bekannte, etc.. Er hatte ganz offensichtlich nicht nur die Absicht, sondern auch die kriminelle Energie dies um jeden Preis durchzuziehen. Solche Täter sind durch keine Gesetze oder andere administrative Maßnahmen zu stoppen, sie agieren wie ein Selbstmordattentäter – rücksichtslos! Hier wäre einzig eine vorbeugende Schutzhaft hilfreich gewesen… Die gibt es hier aber so nicht. Was bleibt, ist nur eine harte Bestrafung und öffentliche Ächtung! … und die Hoffnung das dies mögliche Folgetäter abschreckt!
Die letzten Tage waren extrem kalt. Es ist daher nicht überraschend, dass in dieser Zeit einiges passierte. Verirrete und Verletzte und verschwundene Kinder im Wald etc.
Egal wie nun die öffentliche Meinung dazu ist, Handyortung gehört im Rettungsalltag dazu. Sie ist schnell und vor allem immer verfügbar, unabhängig vom Mobilfunknetz (Vodafone, T-Mobile, E-Plus oder O2) und vom Handy, es geht immer. Gut, die Ortung könnte, gerade in den Randgebieten genauer sein, aber besser einen Anhaltspunkt als keinen Anhaltspunkt. Daher stellt sich für die Rettungskräfte aus Feuerwehr und Polizei die Frage gar nicht. Jede Information die zur Rettung führt ist wichtig, Handy-Ortung gehört als wesentlicher Baustein heute dazu!
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