Es ist eine schallende Ohrfeige, die die Berliner Staatsanwaltschaft vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhält.
Der Tod der geschätzten Jugendrichterin vom Ende Juni galt *offiziell* als Aufgeklärt. Bereits am 16.7.2010 wurde seitens der Staatsanwaltschaft das Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt… wenige Stunden nachdem die Leiche gefunden wurde waren Obduktion, und Ermittlungserbenis vorhanden und es wurde auch sogleich an die Presse gegangen und der Fall für abgeschlossen erklärt. Ein Vorgang der einmalig in der deutschen Geschichte war und ist.
Nach der Ergebnisverkündung wurden aber bis zum jetzigen Urteil jegliche Auskünfte verweigert. Wie und auf welcher Faktenlage das *Ermittlungsergebnis* zu Stande kam bleibt bis heute unklar. Auch wir berichteten erstaunt über solch mögliche Geheimnistuerei. Das Urteil des Oberverwalungsgerichtes Berlin-Brandenburg durch Richter Dr. Broy-Bülow (OVG 10 S 32.10) ermöglicht nun aber endlich eine Aufklärung. Die Staatsanwaltschft ist nun verpflichtet ihre Ermittlungen zu erklären und Fragen zu beantworten. Das Urteil ist ein Paukenschlag… aber die eigentliche Arie steht noch aus… wer weiss was nun ans Tageslicht kommt.
Quellen:


