<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Justizia&#8230; blind und blöd!</title>
	<atom:link href="http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod</link>
	<description>Das Corparate Blog der Intervista AG</description>
	<lastBuildDate>Thu, 02 Feb 2012 10:48:37 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Blog@InterVista &#187; Blog Archiv &#187; Justizia &#8230; blind und&#8230;.. doch nicht so blöd!</title>
		<link>http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod/comment-page-1#comment-261</link>
		<dc:creator>Blog@InterVista &#187; Blog Archiv &#187; Justizia &#8230; blind und&#8230;.. doch nicht so blöd!</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Dec 2006 15:30:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.intervista-ag.de/?p=46#comment-261</guid>
		<description>[...] Welch eine positive Überraschung. Voller Enttäuschung habe ich in meinem Blogbeitrag &#8220;Justizia &#8230; blind und blöd!&#8221; vom 1.12.2006 über die katastrophealen (teils anstehenden) Gerichtsurteile berichtet&#8230;. ein Beispiel muß ich nun korrigieren - was ich sehr gerne tue. Im Falle Hoyzer folgte das Gericht nicht dem übermütigen Staatsanwalt sondern bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Herr Hoyzer und seine Kumpane müssen büßen - auch ein bischen Betrügen ist doch noch strafbar. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Welch eine positive Überraschung. Voller Enttäuschung habe ich in meinem Blogbeitrag &#8220;Justizia &#8230; blind und blöd!&#8221; vom 1.12.2006 über die katastrophealen (teils anstehenden) Gerichtsurteile berichtet&#8230;. ein Beispiel muß ich nun korrigieren &#8211; was ich sehr gerne tue. Im Falle Hoyzer folgte das Gericht nicht dem übermütigen Staatsanwalt sondern bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Herr Hoyzer und seine Kumpane müssen büßen &#8211; auch ein bischen Betrügen ist doch noch strafbar. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias Stauch</title>
		<link>http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod/comment-page-1#comment-250</link>
		<dc:creator>Matthias Stauch</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2006 09:33:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.intervista-ag.de/?p=46#comment-250</guid>
		<description>Mag sein, dass Sie das anders empfinden. Im hier und jetzt unterliegt eine Software aber dem Urheberrecht in voller Pracht und Güte. Dies auch zurecht, der Softwareprogrammierer leistet nach den Definitionen des Urheberrechtes das volle Spektrum ab: Entwurf UND Erstellung. Der Architekt - wie künstlerisch er auch sein mag - entwirft lediglich. Damit ist m.E. auch sein Urheberrecht - was unbestritten ist - auf den Entwurf beschränkt. Wogegn ich mich wehre und was ich als völlig überzogen finde, ist die erweiterte Auselgung IN der Umsetzung der Pläne! Die Umsetzung ist weder vom Architekten, noch ist sie garantiert. Jemand nimmt/erwirbt die Pläne um setzt sie so oder so ähnlich um. Bespielsweise ist es in der Literatur, Musik und Kunst unsus, dass man sich an anderen Ergebnisse orientiert oder \&quot;inspiriert\&quot; und diese abwandelt oder nach seinem gusto anpaßt. Warum sollte also der, der nach den Plänen baut, diese 1 zu 1 umsetzten müssen? War dies vertraglich vereinbart? Nein, diese Interpretation ist neu und sie wird nur dazu führen dass in Zukunft jeder Architekt diesen Anspruch im Auftrag abgibt. In Zukunft wird der Bauherr dann völlig ohne Beteiligung des Architekten seine Änderungen durchführen - also keine Kompromisse mehr mit dem Arechitekten schließen müssen, denn der Architekt ist der \&quot;schwache\&quot; Part in dieser Konstellation. Er wird sich, um den Auftrag zu bekommen, fügen.
Insgesamt eine Entwicklung die keinem nutzt. Sie diente lediglich dem Ego von Herrn Gerkan.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mag sein, dass Sie das anders empfinden. Im hier und jetzt unterliegt eine Software aber dem Urheberrecht in voller Pracht und Güte. Dies auch zurecht, der Softwareprogrammierer leistet nach den Definitionen des Urheberrechtes das volle Spektrum ab: Entwurf UND Erstellung. Der Architekt &#8211; wie künstlerisch er auch sein mag &#8211; entwirft lediglich. Damit ist m.E. auch sein Urheberrecht &#8211; was unbestritten ist &#8211; auf den Entwurf beschränkt. Wogegn ich mich wehre und was ich als völlig überzogen finde, ist die erweiterte Auselgung IN der Umsetzung der Pläne! Die Umsetzung ist weder vom Architekten, noch ist sie garantiert. Jemand nimmt/erwirbt die Pläne um setzt sie so oder so ähnlich um. Bespielsweise ist es in der Literatur, Musik und Kunst unsus, dass man sich an anderen Ergebnisse orientiert oder \&#8221;inspiriert\&#8221; und diese abwandelt oder nach seinem gusto anpaßt. Warum sollte also der, der nach den Plänen baut, diese 1 zu 1 umsetzten müssen? War dies vertraglich vereinbart? Nein, diese Interpretation ist neu und sie wird nur dazu führen dass in Zukunft jeder Architekt diesen Anspruch im Auftrag abgibt. In Zukunft wird der Bauherr dann völlig ohne Beteiligung des Architekten seine Änderungen durchführen &#8211; also keine Kompromisse mehr mit dem Arechitekten schließen müssen, denn der Architekt ist der \&#8221;schwache\&#8221; Part in dieser Konstellation. Er wird sich, um den Auftrag zu bekommen, fügen.<br />
Insgesamt eine Entwicklung die keinem nutzt. Sie diente lediglich dem Ego von Herrn Gerkan.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hajo Eschler</title>
		<link>http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod/comment-page-1#comment-249</link>
		<dc:creator>Hajo Eschler</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2006 22:11:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.intervista-ag.de/?p=46#comment-249</guid>
		<description>Aber natürlich kann man Software nicht mit einem Werk vergleichen. Im §1 des deutschen Urhebergesetzes wird von einem Werk in der Literatur, Wissenschaft und Kunst ausgegangen. Als Beispiele dienen dabei im §2 Sprachwerke, Musikwerke, pantomimische Werke, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerk und Darstellung wissenschaftlicher und technischer Art.

Was ausschlaggebend ist, ist die Tatsache, dass ein Werk „eine persönliche Schöpfung“ ist und der Schöpfer eine „wahrnehmbare Form gefunden“ hat. Dies trifft bei einem Gebäude, gerade einem Einmaligen, zu.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aber natürlich kann man Software nicht mit einem Werk vergleichen. Im §1 des deutschen Urhebergesetzes wird von einem Werk in der Literatur, Wissenschaft und Kunst ausgegangen. Als Beispiele dienen dabei im §2 Sprachwerke, Musikwerke, pantomimische Werke, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerk und Darstellung wissenschaftlicher und technischer Art.</p>
<p>Was ausschlaggebend ist, ist die Tatsache, dass ein Werk „eine persönliche Schöpfung“ ist und der Schöpfer eine „wahrnehmbare Form gefunden“ hat. Dies trifft bei einem Gebäude, gerade einem Einmaligen, zu.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias Stauch</title>
		<link>http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod/comment-page-1#comment-247</link>
		<dc:creator>Matthias Stauch</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2006 17:22:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.intervista-ag.de/?p=46#comment-247</guid>
		<description>Werter Herr Eschler,

der Vergleich \&quot;hinkt\&quot; keinesfalls. Eine Software ist ebenfalls vom Urheberrecht beschützt. Ein Programmierer der im Kundenauftrag eine Lösung programmiert hat ebenfalls das Urheberrecht darauf. Diese Entscheidung der Justiz wird, wenn dieses Urteil Bestand hat, daher weitreichende Folgen haben. Wie solche Überbeanspruchung des Urheberrechtes das tägliche Geschäftsleben verändern wird ist noch nicht abzusehen. Ich kann diesem Urteil nichts positives abgewinnen und es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Einem Dienstleister, und das ist ein Architekt, steht das Urheberrecht auf sein Werk (seinen Entwurf) zu, nicht aber darüber hinaus, wie hier auf die Ausführung, die er strenggenommen auch nicht vornimmt. Das Urteil überhöht die Leistung des Architekten und macht ihn zum reinen Künstler. Doch bis heute haben nicht einmal Künstler die Möglichkeit den Kontext Ihrer Werke zu Bestimmen. Hier wird dies aber vollzogen! Andere Gruppen - wie die als Beispiele von mir genannten - werden folgen und unter dem Deckmantel dieses Schutzes neue Dimensionen von Forderungen stellen.

Beste Grüße
M. Stauch

P.S. Dies ist ein Blog, hier werden Kommentare, Neuigkeiten, Fundstücke etc. niedergeschrieben.
Dies war ein kommentar, Provokation gehört dazu.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Werter Herr Eschler,</p>
<p>der Vergleich \&#8221;hinkt\&#8221; keinesfalls. Eine Software ist ebenfalls vom Urheberrecht beschützt. Ein Programmierer der im Kundenauftrag eine Lösung programmiert hat ebenfalls das Urheberrecht darauf. Diese Entscheidung der Justiz wird, wenn dieses Urteil Bestand hat, daher weitreichende Folgen haben. Wie solche Überbeanspruchung des Urheberrechtes das tägliche Geschäftsleben verändern wird ist noch nicht abzusehen. Ich kann diesem Urteil nichts positives abgewinnen und es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Einem Dienstleister, und das ist ein Architekt, steht das Urheberrecht auf sein Werk (seinen Entwurf) zu, nicht aber darüber hinaus, wie hier auf die Ausführung, die er strenggenommen auch nicht vornimmt. Das Urteil überhöht die Leistung des Architekten und macht ihn zum reinen Künstler. Doch bis heute haben nicht einmal Künstler die Möglichkeit den Kontext Ihrer Werke zu Bestimmen. Hier wird dies aber vollzogen! Andere Gruppen &#8211; wie die als Beispiele von mir genannten &#8211; werden folgen und unter dem Deckmantel dieses Schutzes neue Dimensionen von Forderungen stellen.</p>
<p>Beste Grüße<br />
M. Stauch</p>
<p>P.S. Dies ist ein Blog, hier werden Kommentare, Neuigkeiten, Fundstücke etc. niedergeschrieben.<br />
Dies war ein kommentar, Provokation gehört dazu.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hajo Eschler</title>
		<link>http://blog.intervista-ag.de/justizia-blind-und-blod/comment-page-1#comment-245</link>
		<dc:creator>Hajo Eschler</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Dec 2006 18:59:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.intervista-ag.de/?p=46#comment-245</guid>
		<description>Apfel mit Birnen vergleichen, das ist hier anscheint das Tagesgeschäft. 
Da vergleicht der Autor ein „&lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_%28Urheberrecht%29&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Werk&lt;/a&gt;“ mit einer Software.

Vielleicht sind solche polemischen Äußerungen einfach nur provozierend eingesetzt um in diesem Blog eine Kommunikation mit den Lesern zu erzwingen. Das wäre dann hiermit erfolgt.

Ein so missmutiger und verzweifelt klingender Chef wirft nicht unbedingt einen guten Schatten auf die Firma. Ganz zu schweigen von der Ausdrucksform.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Apfel mit Birnen vergleichen, das ist hier anscheint das Tagesgeschäft.<br />
Da vergleicht der Autor ein „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_%28Urheberrecht%29" rel="nofollow">Werk</a>“ mit einer Software.</p>
<p>Vielleicht sind solche polemischen Äußerungen einfach nur provozierend eingesetzt um in diesem Blog eine Kommunikation mit den Lesern zu erzwingen. Das wäre dann hiermit erfolgt.</p>
<p>Ein so missmutiger und verzweifelt klingender Chef wirft nicht unbedingt einen guten Schatten auf die Firma. Ganz zu schweigen von der Ausdrucksform.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

